Häusliche Pflege

Die Pflege eines Menschen ist eine Frage des Vertrauens, die Pflege zu Hause noch viel mehr. Unsere Pflegeleistungen erbringen wir mit Herz und Hingabe. Die Qualität unserer Pflegeleistungen schreiben wir groß. Wir wollen der Pflegedienst Ihres Vertrauens werden und bleiben.

In Fuldatal und Umgebung zu Ihnen unterwegs.

In Fuldatal sowie Vellmar, Ihringshausen, Simmershausen, Rothwesten, Kassel-Fasanenhof und Kassel-Wolfsanger erbringen wir alle Pflegeleistungen bei Ihnen zu Hause. Fragen Sie uns auch gerne an, wenn Sie in anderen Ortschaften wohnen!

Zufriedenheit im Alter – Gerade ältere Menschen haben den Wunsch, in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung zu bleiben. Um dies zu ermöglichen, bieten wir eine individuelle, auf Ihre persönliche Situation zugeschnittene Pflege, Betreuung, Beratung und Vermittlung bestimmter Dienste an.

Häusliche Krankenpflege gemäß § 37 SGB V

  • Behandlungspflege gemäß § 37 Abs. 1, 2 SGB V
  • Grundpflege gemäß § 37 Abs. 1, 1a SGB V
  • Hauswirtschaftliche Versorgung gemäß § 37 Abs. 1, 1a SGB V
  • Ambulante Palliativversorgung gemäß § 37 Abs. 2b SGB V

Pflegesachleistungen (häusliche Pflegehilfe) gemäß § 36 SGB XI

  • körperbezogene Pflege (Lagern, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung)
  • pflegerische Betreuung (Begleitung außer Haus)
  • Hilfen bei der Haushaltsführung (Aufräumen und Reinigen der Wohnung, Zubereitung von Mahlzeiten)

Entlastungsbetrag gemäß § 45b SGB X

  • Entlastung pflegender Angehöriger
  • Förderung der Selbstständigkeit & Selbstbestimmtheit des pflegebedürftigen Menschen bei der Gestaltung des Alltags

Verhinderungspflege gemäß § 39 SGB X

Ersatzpflege bei Verhinderung der Pflegeperson (im Wohnumfeld der Kundin/des Kunden)

Beratungseinsätze gemä0 § 37 Abs. 3 SGB XI

Wenn Sie oder ein Angehöriger einen Pflegegrad haben, müssen Sie in den

Pflegegraden 2 und 3 alle 6 Monate,

Pflegegrad 4 und 5 alle 3 Monate einen Nachweis über eine
Pflegeberatung gegenüber Ihrer Pflegekasse erbringen.

Bei Pflegegrad 1 können Sie auf Wunsch einmal jährlich eine Pflegeberatung
in Anspruch nehmen.

Jeder bei der Pflegeversicherung zugelassene Pflegedienst kann diesen
Nachweis erbringen. Die Kosten dafür werden direkt mit der Pflegekasse
abgerechnet. Nur bei Privatversicherten werden diese dem Kunden direkt in
Rechnung gestellt.

Haushaltshilfe

Private Leistungen

    • Unterstützung bei Hausbesuchen der Ärztin/des Arztes

    • Beratung und Unterstützung bei Antragstellung beim Medizinischen Dienst

    • Individuelle Leistungen (Post aus dem Briefkasten mitbringen, Strümpfe anziehen, Eincremen, Müllentsorgung, Blumen gießen)

    • Bestellung und Abholung von Überweisungsscheinen, Rezepten und Verordnungen

    • Begleitung zur Ärztin/zum Arzt und zu verschiedenen Veranstaltungen

    • Reinigung des Lebensbereiches